Autounfall – und dann?

Mai 28, 2020 | Alles was Recht ist

Ein Autounfall geschieht schneller und häufiger, als oft vermutet. Allein 2019 erfasste das Statistische Bundesamt 2.636.468 Unfälle. Dabei muss es sich nicht unbedingt um eine Massenkarambolage auf der Autobahn handeln. Auch im Stadtverkehr geschehen tagtäglich Auffahrunfälle. Der Waschbär erklärt, was nach einer solchen Situation zu tun ist!

Verlassen und Absichern der Gefahrenzone

Zuallererst gilt es, nach einem Autounfall Ruhe zu bewahren und die Gefahrenzone zu räumen! Denn je nach Unfallort besteht selbstverständlich weiterhin Gefahr durch vorbeifahrende Autos. Für die Autobahn gilt es, das Auto durch die Türe zu verlassen, die sich näher an der Leitplanke befindet.

Bevor man aber Abstand vom Auto nimmt, sollte der Warnblinker aktiviert werden und jeder Autoinsasse eine Warnweste überziehen. Auch die folgenden Autofahrer gilt es zu warnen, um weitere Unfälle auszuschließen. Zu diesem Zweck sollte in jedem Kofferraum ein Warndreieck vorrätig sein. Hier gilt: Innerorts sollte das Dreieck in etwa 50 Metern Entfernung stehen, auf der Landstraße in etwa 100 Metern und auf der Autobahn – je nach Gegebenheiten – mindestens in 150 bis zu 400 Metern.

Notruf wählen und Erste Hilfe leisten

Erst, wenn Sie selbst die Gefahrensituation einschätzen können und in Sicherheit sind, gilt es, den Notruf zu wählen. Dies ist dann nötig, wenn es mindestens eine verletzte Person gibt. Die Einsatzkräfte müssen über die Umstände des Unfalls und über den Zustand der Verletzten unterrichtet werden. Bei einem reinen Blechschaden ist höchstens die Polizei einzuschalten – in den meisten Fällen kann jedoch auch darauf verzichtet werden. Erst nach dem Notruf sind Sie dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.

Handelt es sich etwa nur um einen Auffahrunfall mit Blechschaden, so gilt es, die Unfallstelle möglichst schnell zu räumen. Beide Beteiligten sollten am Straßenrand oder am besten auf einem Parkplatz halten. In diesem Fall ist auch kein Warndreieck vonnöten. Nun ist es wichtig, mit den anderen Unfallbeteiligten Versicherungsdaten sowie Personalien auszutauschen. Auch Fotos bzw. eine Skizze des Unfallhergangs sind hilfreich, um später die Schuldfrage zu klären und den Unfall bei der Versicherung geltend zu machen.

Achtung: Etwas anders geht man oft vor, wenn man Zeuge eines LKW-Unfalls oder gar involviert ist! Prinzipiell sind die gleichen Maßnahmen zu treffen wie bei einem PKW-Unglück. Hat aber der Lastwagen Gefahrgut gelagert, sollte man mindestens 60 Meter Abstand zur Unfallstelle halten. Nur speziell geschulte Einsatzkräfte dürfen den Gefahrenbereich betreten und sich um die Verletzten kümmern.

Freiheitsstrafen für Unfall-Gaffer

Eine der unschönsten Produkte der heutigen Zeit sind die zahlreichen Gaffer, die weder helfen noch die Unfallstelle räumen, um den Rettungskräften Platz zu machen. Und im schlimmsten Fall ziehen sie es sogar vor, Fotos oder Videos von „spektakulären“ Unfällen zu machen.

Diesen Gaffern drohen allerdings harte Konsequenzen. Denn nach Paragraph 201a StGB stellt die Bildaufnahme einer hilflosen Person eine Straftat dar. Und diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Der Waschbär rät daher, Unfallstellen zügig zu räumen, falls genügend Ersthelfer vor Ort sind, und die Einsatzkräfte nicht einzuschränken.

Wie Sie Ihr Fahrzeug sommerfit machen, was durchaus auch Unfällen vorbeugen kann, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag „Wie mache ich mein Fahrzeug fit für die heißen Tage?“ Bei Fragen rund um das Thema Autowäsche stehen Ihnen unsere Mitarbeiter in den Waschbär-Waschanlagen in Gaimersheim, Freising, Pfaffenhofen oder Schwabach zur Seite.