Was man über den TÜV und die HU wissen sollte (Teil 2)

Sep 1, 2020 | Allgemein, Schon gewusst?

Im ersten Teil unseres Blogbeitrags hat der Waschbär bereits einiges zur Entstehung des TÜV, Genaueres zur HU und zur Plakette erklärt. Nun gibt er ein paar Tipps, wie man im Idealfall ohne Probleme durch die Untersuchung kommt. Und berichtet, welche Strafen auf Fahrzeughalter zukommen, wenn sie nicht rechtzeitig ihre Plakette erneuern.

Wie kommt man problemlos durch die HU?

Die Hauptuntersuchung ist kein Hexenwerk. Und wer sein Fahrzeug bereits einmal hat durchchecken lassen, der weiß, worauf geachtet werden muss. Hat man also einen Termin bei der Dekra, GTÜ, KÜS oder beim TÜV, so ist es ratsam, zuvor die ein oder andere Checkliste durchzugehen. Denn gute Vorbereitung ist alles!

Diese Dinge gehören ins Auto

Dies sind die grundlegenden Utensilien, die sich bei einer Hauptuntersuchung im Fahrzeug befinden müssen. Hier kann ein prüfender Blick im Vorfeld nicht schaden:

  • Verbandskasten (mit aktuellem Haltbarkeitsdatum!)
  • Warndreieck und Warnweste
  • Ladekabel für Elektro- und Plug-in-Hybrid-Autos
  • Anhängerkupplung (falls abnehmbar)
  • Sämtliche Autositze (falls ausbaubar)

Zudem sind je nach Fall verschiedene Unterlagen vorzuzeigen:

  • Im Normalfall die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher „Fahrzeugschein“ genannt.
  • Im Falle eines nicht zugelassenen Fahrzeugs die Zulassungsbescheinigung II, früher „Fahrzeugbrief“ genannt.
  • Falls technische Änderungen im und am Fahrzeug vorgenommen wurden (Tuning), die entsprechenden Unterlagen und Nachweise.

Was vor der HU zu kontrollieren ist

Um auf eine Nachuntersuchung zu verzichten, kann man häufige Mängel schon im Vorhinein feststellen und ggf. ausbessern. So kann man Folgendes kontrollieren:

  • Autokennzeichen: Sind sie sicher befestigt und gut sichtbar?
  • Beleuchtung: Funktionieren sämtliche Leuchten und Strahler sowie Lichter am Fahrzeug? Gemeint sind Fernlicht, Abblendlicht, Standlicht, (Warn-)Blinker, Rücklichter und -strahler, Nebelschlussleuchte, Bremslichter, ebenso wie die Kennzeichnungsbeleuchtung hinten.
  • Sicherheitsgurte: Sind die Gurte und Gurtschlösser intakt?
  • Reifenprofil: Beträgt die Profiltiefe mindestens 1,6 Millimeter? Optimal sind bei Sommerreifen 3 Millimeter, bei Winterreifen 4 Millimeter.
  • Scheibenwischer und Scheibenwaschanlage: Funktioniert alles, wie es soll?
  • Kontrollleuchten am Fahrzeug – hier muss sichergestellt werden, dass beispielsweise das Airbag-Symbol sowie die Leuchte für das ABS nicht dauerhaft, sondern nur kurz beim Start leuchten.
  • Frontscheibe: Befinden sich Schäden oder Risse im Bereich über dem Lenkrad?
  • Auspuff: Ist er dicht und nicht zu laut?
  • Innen- und Außenspiegel, Hupe

Wenn das Auto nun auch kein Öl oder andere Flüssigkeiten verliert, sind Sie für die HU bestens gewappnet!

Trotzdem durchgefallen – was zu beachten ist

Weist Ihr Fahrzeug Mängel auf, müssen diese innerhalb eines Monats beseitigt und das Auto zur Nachuntersuchung gebracht werden. Wichtig ist, dass die festgestellten Mängel trotz dieser Frist umgehend zu reparieren sind! Lässt der Fahrzeughalter diese Frist verstreichen, so muss eine ganz neue und natürlich erneut gebührenpflichtige HU durchgeführt werden. Wird dieser Verzug bei einer Verkehrskontrolle entdeckt, führt das ein Verwarngeld von 15 Euro nach sich. Was uns zum nächsten Punkt führt: Wie teuer kann ein vernachlässigter TÜV werden?

Überfälliger TÜV – Strafen

Dass man den Termin für die Hauptuntersuchung alle zwei Jahre mal doch nicht auf dem Schirm hat, passiert nicht selten. Und das, obwohl der Monat und das Jahr sowohl auf der Plakette am Kennzeichen als auch im Fahrzeugschein vermerkt sind. Doch was passiert bei einer Kontrolle mit abgelaufenem TÜV?

Normalerweise führt es zu einem Verwarnungsgeld, sobald die Frist für die HU um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Zu diesen 15 Euro kommt hinzu, dass eine solche Überziehung eine vertiefte Ergänzungsuntersuchung mit höheren Kosten zur Folge hat. In diesem Fall ist mit einer um 20 Prozent erhöhten Gebühr zu rechnen! Ist der Termin zur HU um bis zu acht Monate überzogen, hat das eine Gebühr von 25 Euro samt vertiefte HU zur Folge, bei mehr als acht Monaten sind das 60 Euro.

Achtung: Ist der Termin für die HU abgelaufen und es kommt zu einem Unfall, dann sind die Ansprüche des Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Ist allerdings ein Mangel, der vom TÜV zu beanstanden wäre, Grund für den Unfall, so kann die Versicherung des Autobesitzers einen Teil der Schadenssumme zurückverlangen!

Wichtige Voraussetzung: der richtige Partner an Ihrer Seite

Um sich vor, während und nach der HU sicher auf den Straßen zu fühlen, ist die richtige Werkstatt das A und O. Wie aber findet man eine solche? Das erklärt der Waschbär im nächsten Blogbeitrag.

Im Bereich Sauberkeit und Pflege für Ihren fahrbaren Untersatz sind gerne wir der vertrauensvolle Partner an Ihrer Seite! Haben Sie Fragen rund um das Thema Autowäsche? Dann sprechen Sie uns gerne an – in unseren Waschbär-Waschanlagen in Freising, Pfaffenhofen, Gaimersheim sowie in Schwabach.