Die Zeit des Faschings und der Narren – Wissenswertes für Autofahrer

Feb 18, 2020 | Alles was Recht ist, Schon gewusst?

Die Zeit des Faschings und der Narren – Wissenswertes für Autofahrer

Nicht nur Feste wie Silvester oder Halloween machen Autofahrern zu schaffen. Besonders starke Nerven brauchen sie in der jecken Zeit – egal, ob in Ingolstadt, Köln oder Mainz und unabhängig davon, ob bei Fasching, Karneval oder Fastnacht. Was Sie – ob kostümiert oder nicht – als Autofahrer während der verrückten Tage beachten müssen, erklärt Ihnen der Waschbär.

Narrenfreiheit auch im Straßenverkehr?

Zwar hält sich in der sogenannten „fünften Jahreszeit“ das Motto „An Karneval ist alles erlaubt“ sehr hartnäckig, für den Straßenverkehr gilt es jedoch nicht. Wer kräftig feiern und trinken möchte, muss anschließend auf die Heimfahrt im eigenen Auto verzichten. So kreativ und witzig das Kostüm auch sein mag, die Ordnungshüter verstehen da keinen Spaß und kontrollieren auch dieses Jahr vom 20. bis zum 25. Februar wieder verstärkt.

Es drohen hohe Bußgelder

Fahrende Narren mit mindestens 0,5 Promille Blutalkohol werden hart bestraft: 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot sind zu erwarten. Um diesen Pegel zu erreichen, braucht man nicht viel gutes bayerisches Bier! Da jeder auf Alkohol anders reagiert, ist dies keine absolute Grenze. Denn wer mit 0,3 Promille einen Unfall baut, muss nicht nur zahlen, sondern darf mit mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug rechnen.

Achtung: Alkohol im Blut wird nur langsam abgebaut – etwa 0,1 Promille pro Stunde. Wer also am nächsten Morgen ans Steuer möchte, sollte am besten nicht bis tief in die Nacht zu tief ins Glas schauen und aufs Konterbier verzichten!

Sind E-Scooter die Lösung?

Ganz und gar nicht! Viele Feierwütige, die einen E-Scooter mit einem Tretroller gleichsetzen, vergessen, dass hier dieselben Alkoholgrenzwerte gelten wie für Fahrzeugführer! Bei bis zu 1,09 Promille handelt es sich noch um eine Ordnungswidrigkeit, die einen Bußgeldbescheid zur Folge hat. Ab 1,1 Promille begeht man allerdings eine Straftat – und da hört wirklich jeder Spaß auf.

Schon gewusst? Für Führerschein-Neulinge in der Probezeit, aber auch für Fahrer unter 21 Jahren gelten stets 0,0 Promille. Bei Verstoß drohen 250 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg sowie ein verpflichtendes Aufbauseminar. Fahranfänger müssen zudem anschließend vier statt der üblichen zwei Jahre Probezeit absolvieren!

Nicht vergessen: Autos im Fasching in Sicherheit bringen!

Gerade in Karnevalshochburgen, aber auch überall dort, wo kleinere Faschingsumzüge an der Tagesordnung stehen, sollte das eigene Fahrzeug besser in Sicherheit gebracht werden! Denn wer am Mittwoch nach Fasching feststellt, dass der eigene Wagen verkratzt ist oder andere Vandalismus-Schäden aufweist, bleibt meist auf den Kosten sitzen. Die Teilkasko zumindest übernimmt den Schaden nicht.

Achtung: In der Woche vor den Feierlichkeiten stellt die Polizei vorsorglich Hinweisschilder an Straßen auf, die Teil der Umzugs-Strecken sind. Gerade Anwohner, die ihre Fahrzeuge selten bewegen, sollten rechtzeitig Ausschau halten und ihr Auto ggf. umparken, bevor es kostenpflichtig abgeschleppt wird.

Fahren mit Vorsicht

In der Karnevalszeit ist mit höherem und unvorsichtigerem Fußgängerverkehr zu rechnen. Hier ist also Vorsicht geboten! Denn der Autofahrer trägt eine Teilschuld, selbst wenn ein Kostümierter urplötzlich auf die Straße läuft. Das verstärkte Fußgängeraufkommen muss nämlich nicht für den Fahrer ersichtlich sein – es reicht, wenn er erkennen kann, dass in der Nähe der Straße eine öffentliche Veranstaltung stattfindet. Also lieber runter vom Gas!

Mit Faschings-Kostüm ans Steuer?

Kostümiert Autofahren ist unter gewissen Umständen erlaubt. Was genau Sie dabei zu beachten haben, finden Sie in unserem an Halloween veröffentlichten Blogbeitrag zum Thema „Autofahren an Halloween – Darf ich im Kostüm ans Steuer?“. Dieselben Regeln gelten nämlich selbstverständlich auch für die Faschingszeit.

Der Waschbär wünscht einen wunderbaren Weiberfasching, Faschingssonntag, Rosenmontag und Faschingsdienstag! Wer anschließend sein Auto von Konfetti und Gummibärentütchen befreien möchte, ist in unseren Waschbär-Waschanlagen in Freising, Gaimersheim, Schwabach und Pfaffenhofen herzlich willkommen!